Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Fahrzeug die Einsatzstelle möglichst rasch und ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht.
Die Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdienst dürfen nach § 38 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, wenn höchste Eile geboten ist:
- um Menschenleben zu retten
- um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
- um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
- um flüchtige Personen zu verfolgen
- um bedeutende Sachwerte zu erhalten
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Warum auch in der Nacht mit Martinshorn?
Durch richtiges Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
Jede Minute zählt!
Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein.