Blaulicht und Martinshorn ... was tun?
Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Fahrzeug die Einsatzstelle möglichst rasch und ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht.
Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und der Feuerwehr, Polizei sowie dem Rettungs- und Hilfsdienst im Einsatz Vorrechte im Straßenverkehr eingeräumt. Hierbei handelt es sich einmal um die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Sonderrecht nach § 35 StVO) zum anderen um das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn von Fahrzeugen blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet wird (Verhalten nach § 38 StVO).
Die Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdienst dürfen nach § 38 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, wenn höchste Eile geboten ist:
- um Menschenleben zu retten
- um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
- um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
- um flüchtige Personen zu verfolgen
- um bedeutende Sachwerte zu erhalten
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Warum auch in der Nacht mit Martinshorn?
"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinshorn doch ruhig abstellen!" Mit Aussagen wie diesen werden wir regelmäßig nach Einsätzen in der Nacht konfrontiert. Eventuell haben Sie sich selbst auch schon gestört gefühlt, wenn Sie nachts durch das Martinshorn geweckt wurden. Wir können das verstehen, denn auch wir wollen nachts unsere Ruhe und unseren Schlaf. Wenn Sie durch unser Martinshorn geweckt wurden, sind wir bereits einige Minuten früher aus unserem Schlaf gerissen worden und widmen den Rest der Nacht dem Einsatz, während Sie sich umdrehen und weiterschlafen können. Wir hoffen, dass Sie uns auch verstehen, denn unsere Fahrer müssen sich an den § 38 StVO halten und können keine Rücksicht auf eventuelle Lärmbelästigungen nehmen, wenn es darum geht Menschenleben, Tiere oder hohe Sachwerte zu retten oder zu schützen. Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, sodass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
Durch richtiges Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
Jede Minute zählt!
Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein.